Steuerbegünstigte Veranlagung

GEWINNFREIBETRAG NUTZEN
Angehörigen Freier Berufe und KMUs gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Investitionsanreiz in Form des Investitionsbedingten Gewinnfreibetrages (GFB). Für die Geltendmachung dieses Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG muss in begünstigte Wirtschaftsgüter oder in geeignete Wertpapiere investiert werden.

WER IST DIE ZIELGRUPPE?
Zielgruppe sind Angehörige Freier Berufe, Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie z.B.: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Gesellschafter-Geschäftsführer, Wirtschaftstreuhänder, Stiftungsvorstände, Architekten, Aufsichtsräte, Sachwalter oder Kleinbetriebe.

VORAUSSETZUNGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN
- Gewinne aus betrieblichen Einkunftsarten
- Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
- Behaltedauer der Investition von mindestens 4 Jahren im Betriebsvermögen

Der Investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist gestaffelt: Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 13 % des Jahresgewinns. Es gibt eine Unterscheidung:
1. Grundfreibetrag für die ersten 30.000 Euro Gewinn (13 %, max. 3.900 Euro)
2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mit prozentueller Staffelung:
Für die ersten 175.000 Euro Gewinn: 13 % (Achtung: Grundfreibetrag hier bereits enthalten!)
Für die nächsten 175.000 Euro Gewinn: 7 %
Für die nächsten 230.000 Euro Gewinn: 4,5 %
Für den über 580.000 Euro hinausgehenden Gewinn: 0 %

VERANLAGUNG IN WERTPAPIERE
Bestimmte Wertpapiere gemäß § 14 Abs 7 Z 4 EStG mit einer Restlaufzeit oder Behaltedauer von mehr als 4 Jahren können für den Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden.

> Mehr Infos

Ihr Berater vom PRIVATE BANKING Schärding informiert Sie gerne!

 


 


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